Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.07.2013 - I-25 W 69/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgebühr vor Zustellung der Berufungsschrift verdient!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgebühr vor Zustellung der Berufungsschrift verdient! (IBR 2013, 717)
Verfahrensgang
- LG Essen - 17 O 366/10
- OLG Hamm, 02.07.2013 - I-25 W 69/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02
Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 25 W 69/13
Maßgebend ist hierbei nicht, ob die Beauftragung des Anwalts im konkreten Fall nützlich oder gar notwendig war, sondern ob eine verständige Prozesspartei in der gleichen Situation ebenfalls einen Anwalt beauftragen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 9/02 Rn. 12, zitiert nach juris, NJW 2003, 756-757). - BGH, 25.09.1975 - VII ZB 9/75
Inhalt einer Berufungsschrift
Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 25 W 69/13
Die Zustellung von Amts wegen (§ 519 a ZPO) ist rein informatorischer Art und nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Berufungseinlegung (vgl. BGHZ 65, 114 = LM § 518 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 6 = NJW 1976, 108;… Stein/Jonas-Grunsky, ZPO, 21. Aufl., Rn. 2).